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Pendlergeld: Gerrit Große fordert Entlastung für Betroffene

„Auch im Landkreis Oberhavel leiden die Berufspendler_innen unter den immer längeren Wegen zum Arbeitsplatz und den konstant hohen Kraftstoffpreisen. Inzwischen pendeln rund 55,89% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zur Arbeit über die Kreis- bzw. Landesgrenze hinweg. Das sind immerhin 40827 Betroffene, darunter viele mit mittlerem und niedrigem Einkommen.“, erklärt die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg Gerrit Große. „ Wenn dabei auch noch die Wege immer länger werden, muss eine Entlastung für die Betroffenen her.“, fordert sie die Bundesregierung auf. „Auch in meinem Wahlkreis klagen immer mehr Menschen über die hohen Kosten der von ihnen geforderten und vom Arbeitgeber meist vorausgesetzten Flexibilität.“, beschreibt Gerrit Große die Situation vor Ort.

„Auch im Landkreis Oberhavel  leiden die Berufspendler_innen unter den immer längeren Wegen zum Arbeitsplatz und den konstant hohen Kraftstoffpreisen. Inzwischen pendeln  rund 55,89%  der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zur Arbeit über die Kreis- bzw. Landesgrenze hinweg. Das sind immerhin 40827 Betroffene, darunter viele mit mittlerem und niedrigem Einkommen.“, erklärt die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg Gerrit Große. „ Wenn dabei auch noch die Wege immer länger werden, muss eine Entlastung für die Betroffenen her.“, fordert sie die Bundesregierung auf. „Auch in meinem Wahlkreis klagen immer mehr Menschen über die hohen Kosten der von ihnen geforderten und vom Arbeitgeber meist vorausgesetzten Flexibilität.“, beschreibt Gerrit Große die Situation vor Ort.

DIE LINKE trägt mit ihrem jüngsten Vorschlag, die Pauschale in ein einkommensunabhäniges Pendlergeld umzuwandeln,  der Tatsache Rechnung, dass insbesondere Berufspendler_innen finanziell erheblich strapaziert werden. Eine Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer kann das keineswegs kompensieren - besonders, wenn Einkommen unterhalb der Steuergrenze liegen. Denn dann können die Arbeitnehmer_innen mangels Steuererklärung die Pauschale nicht einmal geltend machen.

Um die Preissteigerungen bei Kraftstoffen seit 2004 zu kompensieren, wäre ohnehin die Anhebung der bestehenden Pendlerpauschale auf 45 Cent je Kilometer erforderlich. Daher müsste sich die Höhe des Pendlergeldes an der steuerlichen Entlastung orientieren, die sich aus der Anwendung einer erhöhten Pauschale von 45 Cent pro Kilometer ergäbe. Das entspräche bei dem von uns geforderten Pendlergeld einem festen Auszahlbetrag von 13 Cent pro Kilometer. Dieser käme dann ausnahmslos allen Arbeitnehmern zugute.

Gegenfinanziert werden können diese Maßnahmen durch Mehreinnahmen des Bundes infolge der konstant hohen Kraftstoffpreise. Denn jede Preiserhöhung bei Benzin und Diesel spült zusätzliche Einnahmen durch die Mineralöl-, Öko- und Mehrwertsteuer vor allem in die Kasse des Bundes.


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