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Foto: G. Havlena

Keine Abgabe – Keine Preiserhöhung

Die Stadtverordnetenversammlung in Hohen Neuendorf hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, für weitere 4 Jahre auf die Erhebung einer Konzessionsabgabe für Trinkwasser zu verzichten. Damit entgehen der Stadt Einnahmen, doch andererseits werden die Einwohner nicht durch höhere Wasserpreise belastet. Manfred Tittelbach, Fraktionsvorsitzender der LINKEN, begründete in der Sitzung das Abstimmungsverhalten der Fraktion: „ Eine Konzessionsabgabe, die zu einer Preiserhöhung führt, wird es mit uns nicht geben!“. Dieser Meinung schloss sich die Mehrheit...

Die Stadtverordnetenversammlung in Hohen Neuendorf hat in ihrer letzten Sitzung beschlossen, für weitere 4 Jahre auf die Erhebung einer Konzessionsabgabe für Trinkwasser zu verzichten. Damit entgehen der Stadt Einnahmen, doch andererseits werden die Einwohner nicht durch höhere Wasserpreise belastet. Manfred Tittelbach, Fraktionsvorsitzender der LINKEN, begründete in der Sitzung das Abstimmungsverhalten der Fraktion: „ Eine Konzessionsabgabe, die zu einer Preiserhöhung führt, wird es mit uns nicht geben!“. Dieser Meinung schloss sich die Mehrheit der SVV an, lediglich ein schwarz-grünes Bündnis stimmte anders ab. Bereits im letzten Jahr hatte der damalige CDU-Chef laut darüber nachgedacht, den kommunalen Haushalt durch höhere Einnahmen beim Wasser aufzubessern.

 

Zu der Frage, warum ausgerechnet beim Wasser auf eine Konzessionsabgabe verzichtet werden soll, nicht aber bei Strom und Gas sagte Bürgermeister Klaus-Dieter Hartung: „Es gibt ein Grundrecht auf Wasser!“ Da die Wasserversorgung in kommunaler Hand ist, würde sich eine Konzessionsabgabe unmittelbar auf den Wasserpreis auswirken. Umgekehrt würde kein großer Energie-Monopolist den Preis senken, nur weil eine Stadt auf eine Konzessionsabgabe verzichtet.

 

Hintergrund:

Die Konzessionsabgabe ist die Gegenleistung des Wasserversorgungsunternehmens für das alleinige Monopol zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet und für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von dazu benötigten Leitungen.

 


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