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Bericht von der SVV am 30. September 2021

Bericht von der SVV am 30. September 2021

 

Abriss der Brücke am HDZ, Bürgerhaushalt und Tempo 30 in ganz Hohen Neuendorf

 

Bei der Bürgerfragestunde beschwerten sich einige Einwohner, dass zwar bekannt gegeben wurde, dass ab Montag, den 4 Oktober die Brücke am HDZ vollständig gesperrt werden soll, aber eine Aussage, wann die Behelfsbrücke für Fußgängen und Radfahrer gebaut werden soll, fehlt! So recht wusste Herr Apelt darauf keine Antwort, da es nicht im Verantwortungsbereich der Stadt liege, aber er gehe davon aus, dass diese im Frühjahr gebaut werden soll. Zufriedenstellend war die Antwort nicht, aber wir hoffen im nächsten Bauausschuss eine konkretere Antwort zu erhalten.

 

Dann standen Veränderungen im Bürgerhaushalt ab 2022 auf der Tagesordnung. Die Vorschläge können jetzt das ganze Jahr über eingereicht werden, so hat die Verwaltung genug Zeit zur Prüfung der Umsetzbarkeit. Die Gesamtsumme, die dann ab nächstes Jahr zur Verfügung steht, erhöht sich von 100 T€ auf 150 T€, wobei die Höchstsumme pro Vorhaben sich auf 20 T€ verringert. So soll es ermöglicht werden, eine Vielzahl von Vorschlägen zu realisieren. Wobei ausdrücklich betont wurde, dass Vorschläge zum Straßenverkehr, auf Grund der Nichtzuständigkeit der Stadtverwaltung, direkt an die untere Verkehrsbehörde zu stellen sind und nicht in den Bürgerhaushalt gehören.

 

Es wurden mehrere Beschlussvorlagen abgestimmt und auch angenommen, wie zum Beispiel der Beschluss über den Jahresabschluss 2019, Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 und der Beschluss des Gefahrenabwehrbedarfsplanes der Stadt Hohen Neuendorf (Feuerwehr betreffend).

 

Große Diskussion rief gemeinsame Antrag der Fraktionen SPD/Partei Mensch Umwelt Tierschutz und Bündnis 90/ Die Grünen „Mehr Sicherheit und Lebensqualität durch Tempo 30“, hervor. Dieser wurde nach zweimaliger Diskussion mehrheitlich im Bauausschuss abgelehnt.

Es existiert für dieses Modelprojekt weder eine ausgearbeitete Projektbeschreibung noch ein explizit formuliertes Projektziel. Auch müssen derartige Modellprojekte fachgerecht begleitet werden. Dieses ist für die Verwaltung ohne externe Hilfe nicht umsetzbar, zumal erhebliche Zweifel für den Nutzen einer solchen einjährigen Maßnahme bestanden. Letztendlich wurde der Antrag auch in der SVV abgelehnt.

 

Unser Antrag, endlich eine kommunale Kita in Hohen Neuendorf einzurichten, wurde abgelehnt. Wir wollten, dass die neue kleine Kita im Sportfunktionsgebäude am alten Sportplatz Bergfelde kommunal betrieben wird, aber die Verwaltung wehrt sich vehement dagegen. 

Da von der Stadt Hohen Neuendorf generell alle Kosten für die Kinderbetreuung übernommen werden, ist es letztendlich kein Kostenfaktor, sondern ein reiner verwaltungs- und organisationstechnischer Vorgang, der unter anderem auch den Vorteil bietet, dass man endlich einen Überblick über die tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung erhält und somit die Abrechnungen der freien Träger und die Kalkulation der verschiedenen Elternbeiträge besser beurteilen kann.

Als Ablehnungsgrund wurde ein altes Gutachten herausgekramt, welches eine kommunale Kita als unwirtschaftlich einstuft. Nur muss man wissen, dass das damalige Gutachten den Zweck seiner Zielsetzung verfehlte. In dem 40 T€ teuren Gutachten betrachtet der Auftragnehmer ausschließlich die vertraglichen Beziehungen zwischen der Verwaltung und den freien Trägern, zeigt Ungereimtheiten auf und gibt Hinweise zur Korrektur. Der von der SVV beschlossene Auftragsgegenstand war aber die Ermittlung der Rentabilität einer kommunalen Kita. Da der Gutachter noch nie eine kommunale Kita von innen gesehen bzw. sich überhaupt damit auseinander gesetzt hat, konnte er hierzu keine Aussage treffen. Thema verfehlt, könnte man sagen!

Eigentlich hätte man sich nur mal mit Birkenwerder in Verbindung setzen müssen, die ihre Kitas kommunal betreiben, da hätte man sich Rat holen, oder vielleicht sogar eine Kooperation eingehen können!

 

Unser Antrag betreffs der Rücknahme der Räumungsanordnung der Kleingartenanlage „Am Feld“ (links der Pagode)  bis Ende Februar 2022, ist in den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen worden. Wir hoffen, das Durcheinander klären zu können und mit den Beteiligten ins Gespräch zu kommen, um eine rechtsichere Situation zu schaffen, bis es ein Beschluss der SVV über die Durchführung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gibt. Erst dann kann man genau ermitteln, in welchen Zeitraum eine Räumung erfolgen kann bzw. muss. Ein Ultimatum zur Räumung von einem halben Jahr und das über Winter, ist für viele ältere Gartenfreunde zum Alptraum geworden. Hier ist viel Klärungsbedarf und auch Einfühlungsvermögen notwendig, denn für viele ist der Kleingarten zur zweiten Heimat geworden.


Mietenkampagne - Mietbremse!
Bitte Unterschreibt die Petition!